Eine Woche im Leben
des Schauspielers XYZ
Ein Steuer-Szenario
Vorbemerkung: XYZ lebt als freischaffender Schauspieler in München.
Er wird nicht als "Selbständiger" eingestuft, sondern
ist vielmehr "unständig" beschäftigt.
"Unständig Beschäftigte" sind Arbeitnehmer
(bzw. arbeitnehmerähnliche Personen), die in keinem festen
Arbeitsverhältnis stehen, sondern hauptberuflich solche Beschäftigungen
ausüben, die jeweils auf weniger als eine Woche begrenzt sind.
Auch ständige freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten sind
unständig (im Sinne der Sozialversicherung) beschäftigt,
wenn sie auf der Basis von Einzelhonorarverträgen mit jeweils
weniger als einer Woche Vertragsdauer tätig sind.
1. Tag: XYZ moderiert von 5.00 bis 8.00 Uhr bei einem Privatsender
das Morgenjournal. Er ist als "freier Mitarbeiter" mit
Honorarvertrag beschäftigt, ist nicht durch den Arbeitgeber
in Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert und es werden
keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Er erhält sein Honorar zuzügl. 16% MwSt., wird also als "Selbständiger" behandelt,
da er nicht "weisungsgebunden" arbeitet.
Von 12.00 bis 14.00 Uhr hat er bei der öffentlich-rechtlichen
Sendeanstalt als "Sprecher" im Hörspiel zu tun.
Er wird vom Sender als "unständig Beschäftigter" geführt,
d.h. der Sender führt über eine Lohnsteuerkarte (Klasse
6) Lohnsteuer ab und XYZ ist in Kranken- und Rentenversicherung
pflichtversichert, sofern er nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht abgeführt.
Gegen 17.00 Uhr trifft sich XYZ mit einem Regisseur, der eine
Fernsehserie vorbereitet, auf einen Kaffee. Das Gespräch verläuft
sehr positiv und XYZ rechnet sich gute Chancen aus, eine Rolle
in der Serie zu bekommen. Daraufhin lädt XYZ den Regisseur
dann noch zum Abendessen ein.
Konsequenzen des 1. Tages: XYZ hat ein häusliches Arbeitszimmer,
das mit Telefon (Zweitapparat), Anrufbeantworter, Telefax (separater
Anschluss), PC, einer hochwertigen HiFi Anlage (Revox-Bandmaschine,
DAT-Rekorder), zwei Videomaschinen (mit Schnittmöglichkeiten)
und einem TV-Gerät ausgestattet ist.
Alle diese Anschaffungen benötigt XYZ, um seinem Beruf optimal
nachgehen zu können und auf dem Markt eine gute Chance zu
haben.
Steuerfragen: Wird die Finanzbehörde die Kosten für
das Arbeitszimmer, die Arbeitsmittel und die Einrichtung anerkennen
(Werbungskosten? - Betriebsausgaben? -AfA?)? Wie kann XYZ dem Finanzbeamten
klar machen, dass seine privaten Telefonate unter 20% liegen?
Bei einem Schauspieler gibt es so gut wie keine "private
Nutzung" der "Unterhaltungselektronik"! Wann wird
die Finanzbehörde dies anerkennen?
Werden seine KFZ-Kosten (XYZ führt ein Fahrtenbuch und kann
nachweisen, dass er bei einer Jahresfahrleistung von 40.000 km
nur 4.000 km "Privatfahrten" hat) als "Betriebsausgaben" anerkannt?
Wie ist die Abgrenzung "selbständige Fahrten" -"Arbeitnehmerfahrten" zu
behandeln? Wie sieht es hier mit der Vorsteuer aus? Werden die "Bewirtungskosten" überhaupt
anerkannt?
2. Tag: Von 10.00 bis 12.00 Uhr geht XYZ seiner Tätigkeit
als Sprecher im Synchronstudio nach. Er wird hier wie ein "Selbständiger" behandelt.
Danach fährt er zu einem Casting (Fahrtstrecke hin u. zurück
insgesamt 80 km und ist mehr als sechs Stunden unterwegs). Er erhält
ein Castinggeld (brutto für netto) von 21,00 Euro. Er erfährt,
dass er in der engeren Auswahl ist, und wenn er den Zuschlag erhielte,
hätte er dann in London zwei Drehtage für diesen Werbespot.
Er bekommt eine Gage geboten in Höhe von 5.100,00 Euro zuzügl.
16% Mehrwertsteuer. Damit wären die zwei Drehtage, des "Buy-out" für
ein Jahr Ausstrahlung des Spots bei einem Privatsender, Flugkosten,
Tagesspesen, und Hotelübernachtung abgegolten.
Konsequenzen des 2. Tages: XYZ überlegt sich, ob er überhaupt
den Dreh in London annehmen soll. Denn er fürchtet, dass unter
dem Strich nicht viel von der Gage übrig bleiben wird. Andererseits überlegt
er, wenn er den Werbespot bekommen sollte und zusagt, dann könnte
er in London noch zwei oder drei Tage dranhängen und dort
akquirieren (Agenturen, Studios etc. besuchen), schließlich
gehört er zu den wenigen deutschen Schauspielern, die gut
englisch sprechen können. Er könnte dann vielleicht auch
seine Frau nach London mitnehmen und ihr ein bisschen die Stadt
zeigen. Auch böte sich eine gute Gelegenheit, einmal die Londoner
Theater- und Musicalszene kennen zulernen. Schließlich würde
er seine Kreditkarte auch einmal richtig ausnutzen können.
Steuerfragen: Da XYZ aus beruflichen Gründen häufig
mit dem PKW unterwegs ist, hat er eine hohe Unfallversicherung
abgeschlossen. Er überschreitet aber mit seinen sonstigen
Versicherungen insgesamt den Pauschbetrag.
Kann er diese Unfallversicherung (da beruflich bedingt) als "Werbungskosten" geltend
machen?
Die 21,00 Euro Castinggeld gibt er später in seiner Steuererklärung
unter der Rubrik: "Einkünfte, von denen kein Steuerabzug
vorgenommen wurde" an. Ist das so richtig?
Da seine Abwesenheit insgesamt über sechs Stunden betrug,
rechnet er eine eintägige Dienstreise mit entsprechendem Pauschbetrag
für Verpflegungsmehraufwand ab. Wird ihm dies auch so anerkannt?
Da das zu erwartende Honorar mit Mehrwertsteuer ausbezahlt würde,
macht er hier auch die Vorsteuer geltend. Wird ihm das anerkannt?
Könnte er die Reisekosten nach London, auch für seine
Frau (quasi als lncentive, da sie ihn häufig bei seiner Arbeit
unterstützt - Schreibarbeiten, Terminvereinbarungen, Hotelreservierungen,
Text abhören, etc.) aufführen? Könnte er die "angehängten" Tage
auch mit dem Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand für
Auslandsreisen steuermindernd geltend machen? Würden die Eintrittskarten
für Theater u. Musical (da Besuch nicht zum Privatvergnügen,
sondern beruflich veranlasst) als "Fortbildungsmaßnahmen" anerkannt?
Kann er die Kosten seiner Kreditkarte als "Werbungskosten" geltend
machen? Er erhielte zwar das "buy-out" für die Dauer
von einem Jahr, dies ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr!
- Wie verteilte sich also das "buy-out" über zwei
Steuerjahre?
3. Tag: Um sich für seinen Beruf physisch und psychisch leistungsfähig
zu halten, besucht er am Vormittag ein Fitness-Studio. Am Abend
hat er die letzte Vorstellung in einem sog. Münchner "Kleintheater".
Die Schauspieler bekommen keine feste Abendgage und auch kein Probenhonorar,
die Abendeinnahmen werden aufgeteilt und zwar im Verhältnis
Schauspieler + Regisseur : Theater 50 : 50. Da das Stück gut
läuft und immer ausverkauft ist, kann er nach dieser Vorstellung
mit ca. 102,00 Euro (brutto für netto) nach Hause gehen.
Konsequenzen des 3. Tages: Für die Vorstellungen im "Kleintheater" musste
er "eigene Garderobe" stellen. Nach 25 Vorstellungen
sind seine "Klamotten" nicht mehr privat zu nutzen. Auch
musste er "eigene Schminke" benutzen. Zur "Derniere" macht
er seinen Kollegen wie auch zur Premiere ein kleines Geschenk.
Steuerfragen: Werden ihm die Kosten für das Fitness-Studio
als berufsbedingte Ausgaben anerkannt? Das Theaterhonorar gibt
er wieder unter der Rubrik: "Einkünfte, von denen kein
Steuerabzug vorgenommen wurde" an. Spricht etwas dagegen?
Kann er zumindest 50% der Kleiderkosten abschreiben? Als Mann hat
er sicher keine großen Schwierigkeiten, dem Finanzamt klar
zu machen, dass die Schminke nicht zum privaten Bedarf zählt
- wie sähe dies aber bei einer Schauspielerin (Theaterschminke
und Kosmetika für den privaten Gebrauch sind eindeutig "zwei
paar Stiefel"!) aus? Kann er mit einem "Eigenbeleg" die
Präsente für die Kollegen als "Werbungskosten" absetzen?
4. Tag: Heute fährt er über Stuttgart (er besucht dort
die Chefin des Besetzungsbüros des Süddeutschen Rundfunks,
und stellt sich kurz im Alten Schauspielhaus vor) nach Heidelberg,
wo er sich am Abend im Stadttheater eine interessante Inszenierung
anschaut. Nach der Vorstellung trifft er sich noch mit dem Oberspielleiter
auf ein kurzes Gespräch und verhandelt mit ihm über ein
evtl. Gastengagement. Er übernachtet in einem Hotel.
Konsequenzen des 4. Tages: In Stuttgart konnte er günstig
in der SDR-Kantine ein Mittagessen einnehmen. Leider gab es hierfür
keinen Beleg. Für die Kaffeepause und das Abendessen hat er
sich Quittungen geben lassen. Ebenso für den Umtrunk mit dem
Oberspielleiter.
Steuerfragen: Die Fahrtkosten wird er im Rahmen seiner Kfz-Gesamtkosten
geltend machen können. Die Hotelrechnung dürfte wohl
auch anerkannt werden.
Soll er den Pauschalbetrag für Verpflegungsmehraufwand für
eine mehrtägige Reise ansetzen, oder kann er, da seine Ausgaben
darüber liegen (wenn er über den Kantinenbesuch einen "Eigenbeleg" erstellt),
die wirklich entstandenen berufsbedingten Kosten bis zum Höchstbetrag
steuermindernd aufführen? - Werden diese dann überhaupt
anerkannt?
Gelten die Parkgebühr der Tiefgarage am Theaterplatz, die
Eintrittskarte für das Theater, die Kosten für das Programmheft
und die Garderobengebühr als beruflich bedingte Ausgaben ("Werbungskosten")?
5. Tag: Von Heidelberg reist er zunächst nach Frankfurt,
besucht dort die ZBF-Generalagentur (das "Arbeitsamt" für
Schauspieler), den Hessischen Rundfunk und hat ein kurzes Gespräch
mit dem Intendanten des Fritz-Remond-Theaters im Zoo. Weiter geht
es nach Wiesbaden, wo er "Unter den Eichen" bei mehreren
Produktionsfirmen vorbeischaut. Dann führt ihn der Weg noch
nach Mainz zum ZDF. Am Abend trifft er sich mit einem Kollegen,
der in Mainz wohnt, und bei dem er übernachten kann. Zusammen
besuchen Sie eine Vorstellung im Stadttheater und trinken danach
noch in einer Weinstube einen Schoppen Wein.
Konsequenzen des 5. Tages: Er hinterlässt überall seine
Vita samt einigen Fotos. Einige Gesprächspartner wollen auch
noch zusätzlich sein Videoportrait. Da er kein Gastgebergeschenk
für seinen Kollegen hat, lädt er ihn zum Abendessen ein
und übernimmt die Kosten für den Umtrunk.
Steuerfragen: Unstrittig ist, dass die Kosten für Portraitfotos
(Kosten für den Fotografen + Kosten für die Abzüge)
als "Werbungskosten" laufen. Doch wie sieht es mit den
VHS-Cassetten (Videoportrait) aus? Für die Rundfunkanstalt
braucht er Demos auf Audiocassette - werden AudioLeercassetten
anerkannt?
Ein Hotel ist nicht unter 50,00 Euro zu haben. Die Einladung des
Kollegen kommt billiger - wird sie aber vom Finanzamt anerkannt?
Könnte er für sich den Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand
in Anspruch nehmen und die Einladung des Kollegen auf "Eigenbeleg" abrechnen?
Falls er für Dreharbeiten oder Gastengagement am Theater
länger als 14 Tage von seinem Wohnsitz abwesend sein müsste,
könnte er dann den vollen Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand
beanspruchen oder wird dieser gekürzt (quasi doppelte Haushaltsführung)?
Wie sähe dies bei einem Ledigen aus (Schauspieler brauchen
in der Regel einen Hauptwohnsitz - bzw. festen Standort, an dem
alles zusammenläuft, auch dann, wenn sie ggfs. ein halbes
Jahr oder länger nicht an diesem Ort weilen)?
6. Tag: Er reist nach München zurück.
Steuerfragen: Gesetzt den Fall, er hätte auf der Fahrt einen
Unfall verschuldet, könnte er die Unfallkosten in seiner Steuererklärung
als "Werbungskosten" aufführen?
7. Tag: Er findet in seiner Post seinen Steuerbescheid für
das Vorjahr und muss zu seinem Entsetzen feststellen, dass ein
großer Teil seiner beruflich bedingten Ausgaben ("Werbungskosten" u. "Betriebsausgaben")
nicht oder nur teilweise anerkannt wurden. Er beschließt
darauf, gegen diesen Steuerbescheid sofort Widerspruch einzulegen.
Kommentar des Verfassers: Wir sollten dahin gelangen, dass ein
Sachbearbeiter im Finanzamt sich wie ein "offener Geist" verhält:
d.h. die Situation des Gegenübers kennen, sich darauf einstellen,
aus den üblichen Denkrinnen ausbrechen und Eigenverantwortung
für seinen Ermessensspielraum übernehmen. Nur so werden
wir es erreichen, dass die Finanzverwaltungen der spezifischen
Situation dieser Berufsgruppe gerecht werden und wir einer kulturfreundlichen
Steuerpraxis einen Schritt näher kommen.
Mit freundlicher Genehmigung von Wolfgang Klein.
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