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Eine Woche im Leben des Schauspielers XYZ
Ein Steuer-Szenario

Vorbemerkung: XYZ lebt als freischaffender Schauspieler in München. Er wird nicht als "Selbständiger" eingestuft, sondern ist vielmehr "unständig" beschäftigt.

"Unständig Beschäftigte" sind Arbeitnehmer (bzw. arbeitnehmerähnliche Personen), die in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen, sondern hauptberuflich solche Beschäftigungen ausüben, die jeweils auf weniger als eine Woche begrenzt sind. Auch ständige freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten sind unständig (im Sinne der Sozialversicherung) beschäftigt, wenn sie auf der Basis von Einzelhonorarverträgen mit jeweils weniger als einer Woche Vertragsdauer tätig sind.

1. Tag: XYZ moderiert von 5.00 bis 8.00 Uhr bei einem Privatsender das Morgenjournal. Er ist als "freier Mitarbeiter" mit Honorarvertrag beschäftigt, ist nicht durch den Arbeitgeber in Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert und es werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt. Er erhält sein Honorar zuzügl. 16% MwSt., wird also als "Selbständiger" behandelt, da er nicht "weisungsgebunden" arbeitet.

Von 12.00 bis 14.00 Uhr hat er bei der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt als "Sprecher" im Hörspiel zu tun. Er wird vom Sender als "unständig Beschäftigter" geführt, d.h. der Sender führt über eine Lohnsteuerkarte (Klasse 6) Lohnsteuer ab und XYZ ist in Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert, sofern er nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht abgeführt.

Gegen 17.00 Uhr trifft sich XYZ mit einem Regisseur, der eine Fernsehserie vorbereitet, auf einen Kaffee. Das Gespräch verläuft sehr positiv und XYZ rechnet sich gute Chancen aus, eine Rolle in der Serie zu bekommen. Daraufhin lädt XYZ den Regisseur dann noch zum Abendessen ein.

Konsequenzen des 1. Tages: XYZ hat ein häusliches Arbeitszimmer, das mit Telefon (Zweitapparat), Anrufbeantworter, Telefax (separater Anschluss), PC, einer hochwertigen HiFi Anlage (Revox-Bandmaschine, DAT-Rekorder), zwei Videomaschinen (mit Schnittmöglichkeiten) und einem TV-Gerät ausgestattet ist.

Alle diese Anschaffungen benötigt XYZ, um seinem Beruf optimal nachgehen zu können und auf dem Markt eine gute Chance zu haben.

Steuerfragen: Wird die Finanzbehörde die Kosten für das Arbeitszimmer, die Arbeitsmittel und die Einrichtung anerkennen (Werbungskosten? - Betriebsausgaben? -AfA?)? Wie kann XYZ dem Finanzbeamten klar machen, dass seine privaten Telefonate unter 20% liegen?

Bei einem Schauspieler gibt es so gut wie keine "private Nutzung" der "Unterhaltungselektronik"! Wann wird die Finanzbehörde dies anerkennen?

Werden seine KFZ-Kosten (XYZ führt ein Fahrtenbuch und kann nachweisen, dass er bei einer Jahresfahrleistung von 40.000 km nur 4.000 km "Privatfahrten" hat) als "Betriebsausgaben" anerkannt? Wie ist die Abgrenzung "selbständige Fahrten" -"Arbeitnehmerfahrten" zu behandeln? Wie sieht es hier mit der Vorsteuer aus? Werden die "Bewirtungskosten" überhaupt anerkannt?

2. Tag: Von 10.00 bis 12.00 Uhr geht XYZ seiner Tätigkeit als Sprecher im Synchronstudio nach. Er wird hier wie ein "Selbständiger" behandelt.

Danach fährt er zu einem Casting (Fahrtstrecke hin u. zurück insgesamt 80 km und ist mehr als sechs Stunden unterwegs). Er erhält ein Castinggeld (brutto für netto) von 21,00 Euro. Er erfährt, dass er in der engeren Auswahl ist, und wenn er den Zuschlag erhielte, hätte er dann in London zwei Drehtage für diesen Werbespot. Er bekommt eine Gage geboten in Höhe von 5.100,00 Euro zuzügl. 16% Mehrwertsteuer. Damit wären die zwei Drehtage, des "Buy-out" für ein Jahr Ausstrahlung des Spots bei einem Privatsender, Flugkosten, Tagesspesen, und Hotelübernachtung abgegolten.

Konsequenzen des 2. Tages: XYZ überlegt sich, ob er überhaupt den Dreh in London annehmen soll. Denn er fürchtet, dass unter dem Strich nicht viel von der Gage übrig bleiben wird. Andererseits überlegt er, wenn er den Werbespot bekommen sollte und zusagt, dann könnte er in London noch zwei oder drei Tage dranhängen und dort akquirieren (Agenturen, Studios etc. besuchen), schließlich gehört er zu den wenigen deutschen Schauspielern, die gut englisch sprechen können. Er könnte dann vielleicht auch seine Frau nach London mitnehmen und ihr ein bisschen die Stadt zeigen. Auch böte sich eine gute Gelegenheit, einmal die Londoner Theater- und Musicalszene kennen zulernen. Schließlich würde er seine Kreditkarte auch einmal richtig ausnutzen können.

Steuerfragen: Da XYZ aus beruflichen Gründen häufig mit dem PKW unterwegs ist, hat er eine hohe Unfallversicherung abgeschlossen. Er überschreitet aber mit seinen sonstigen Versicherungen insgesamt den Pauschbetrag.

Kann er diese Unfallversicherung (da beruflich bedingt) als "Werbungskosten" geltend machen?

Die 21,00 Euro Castinggeld gibt er später in seiner Steuererklärung unter der Rubrik: "Einkünfte, von denen kein Steuerabzug vorgenommen wurde" an. Ist das so richtig?

Da seine Abwesenheit insgesamt über sechs Stunden betrug, rechnet er eine eintägige Dienstreise mit entsprechendem Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand ab. Wird ihm dies auch so anerkannt? Da das zu erwartende Honorar mit Mehrwertsteuer ausbezahlt würde, macht er hier auch die Vorsteuer geltend. Wird ihm das anerkannt?

Könnte er die Reisekosten nach London, auch für seine Frau (quasi als lncentive, da sie ihn häufig bei seiner Arbeit unterstützt - Schreibarbeiten, Terminvereinbarungen, Hotelreservierungen, Text abhören, etc.) aufführen? Könnte er die "angehängten" Tage auch mit dem Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand für Auslandsreisen steuermindernd geltend machen? Würden die Eintrittskarten für Theater u. Musical (da Besuch nicht zum Privatvergnügen, sondern beruflich veranlasst) als "Fortbildungsmaßnahmen" anerkannt?

Kann er die Kosten seiner Kreditkarte als "Werbungskosten" geltend machen? Er erhielte zwar das "buy-out" für die Dauer von einem Jahr, dies ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr! - Wie verteilte sich also das "buy-out" über zwei Steuerjahre?

3. Tag: Um sich für seinen Beruf physisch und psychisch leistungsfähig zu halten, besucht er am Vormittag ein Fitness-Studio. Am Abend hat er die letzte Vorstellung in einem sog. Münchner "Kleintheater". Die Schauspieler bekommen keine feste Abendgage und auch kein Probenhonorar, die Abendeinnahmen werden aufgeteilt und zwar im Verhältnis Schauspieler + Regisseur : Theater 50 : 50. Da das Stück gut läuft und immer ausverkauft ist, kann er nach dieser Vorstellung mit ca. 102,00 Euro (brutto für netto) nach Hause gehen.

Konsequenzen des 3. Tages: Für die Vorstellungen im "Kleintheater" musste er "eigene Garderobe" stellen. Nach 25 Vorstellungen sind seine "Klamotten" nicht mehr privat zu nutzen. Auch musste er "eigene Schminke" benutzen. Zur "Derniere" macht er seinen Kollegen wie auch zur Premiere ein kleines Geschenk.

Steuerfragen: Werden ihm die Kosten für das Fitness-Studio als berufsbedingte Ausgaben anerkannt? Das Theaterhonorar gibt er wieder unter der Rubrik: "Einkünfte, von denen kein Steuerabzug vorgenommen wurde" an. Spricht etwas dagegen? Kann er zumindest 50% der Kleiderkosten abschreiben? Als Mann hat er sicher keine großen Schwierigkeiten, dem Finanzamt klar zu machen, dass die Schminke nicht zum privaten Bedarf zählt - wie sähe dies aber bei einer Schauspielerin (Theaterschminke und Kosmetika für den privaten Gebrauch sind eindeutig "zwei paar Stiefel"!) aus? Kann er mit einem "Eigenbeleg" die Präsente für die Kollegen als "Werbungskosten" absetzen?

4. Tag: Heute fährt er über Stuttgart (er besucht dort die Chefin des Besetzungsbüros des Süddeutschen Rundfunks, und stellt sich kurz im Alten Schauspielhaus vor) nach Heidelberg, wo er sich am Abend im Stadttheater eine interessante Inszenierung anschaut. Nach der Vorstellung trifft er sich noch mit dem Oberspielleiter auf ein kurzes Gespräch und verhandelt mit ihm über ein evtl. Gastengagement. Er übernachtet in einem Hotel.

Konsequenzen des 4. Tages: In Stuttgart konnte er günstig in der SDR-Kantine ein Mittagessen einnehmen. Leider gab es hierfür keinen Beleg. Für die Kaffeepause und das Abendessen hat er sich Quittungen geben lassen. Ebenso für den Umtrunk mit dem Oberspielleiter.

Steuerfragen: Die Fahrtkosten wird er im Rahmen seiner Kfz-Gesamtkosten geltend machen können. Die Hotelrechnung dürfte wohl auch anerkannt werden.

Soll er den Pauschalbetrag für Verpflegungsmehraufwand für eine mehrtägige Reise ansetzen, oder kann er, da seine Ausgaben darüber liegen (wenn er über den Kantinenbesuch einen "Eigenbeleg" erstellt), die wirklich entstandenen berufsbedingten Kosten bis zum Höchstbetrag steuermindernd aufführen? - Werden diese dann überhaupt anerkannt?

Gelten die Parkgebühr der Tiefgarage am Theaterplatz, die Eintrittskarte für das Theater, die Kosten für das Programmheft und die Garderobengebühr als beruflich bedingte Ausgaben ("Werbungskosten")?

5. Tag: Von Heidelberg reist er zunächst nach Frankfurt, besucht dort die ZBF-Generalagentur (das "Arbeitsamt" für Schauspieler), den Hessischen Rundfunk und hat ein kurzes Gespräch mit dem Intendanten des Fritz-Remond-Theaters im Zoo. Weiter geht es nach Wiesbaden, wo er "Unter den Eichen" bei mehreren Produktionsfirmen vorbeischaut. Dann führt ihn der Weg noch nach Mainz zum ZDF. Am Abend trifft er sich mit einem Kollegen, der in Mainz wohnt, und bei dem er übernachten kann. Zusammen besuchen Sie eine Vorstellung im Stadttheater und trinken danach noch in einer Weinstube einen Schoppen Wein.

Konsequenzen des 5. Tages: Er hinterlässt überall seine Vita samt einigen Fotos. Einige Gesprächspartner wollen auch noch zusätzlich sein Videoportrait. Da er kein Gastgebergeschenk für seinen Kollegen hat, lädt er ihn zum Abendessen ein und übernimmt die Kosten für den Umtrunk.

Steuerfragen: Unstrittig ist, dass die Kosten für Portraitfotos (Kosten für den Fotografen + Kosten für die Abzüge) als "Werbungskosten" laufen. Doch wie sieht es mit den VHS-Cassetten (Videoportrait) aus? Für die Rundfunkanstalt braucht er Demos auf Audiocassette - werden AudioLeercassetten anerkannt?

Ein Hotel ist nicht unter 50,00 Euro zu haben. Die Einladung des Kollegen kommt billiger - wird sie aber vom Finanzamt anerkannt?

Könnte er für sich den Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand in Anspruch nehmen und die Einladung des Kollegen auf "Eigenbeleg" abrechnen?

Falls er für Dreharbeiten oder Gastengagement am Theater länger als 14 Tage von seinem Wohnsitz abwesend sein müsste, könnte er dann den vollen Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand beanspruchen oder wird dieser gekürzt (quasi doppelte Haushaltsführung)?

Wie sähe dies bei einem Ledigen aus (Schauspieler brauchen in der Regel einen Hauptwohnsitz - bzw. festen Standort, an dem alles zusammenläuft, auch dann, wenn sie ggfs. ein halbes Jahr oder länger nicht an diesem Ort weilen)?

6. Tag: Er reist nach München zurück.

Steuerfragen: Gesetzt den Fall, er hätte auf der Fahrt einen Unfall verschuldet, könnte er die Unfallkosten in seiner Steuererklärung als "Werbungskosten" aufführen?

7. Tag: Er findet in seiner Post seinen Steuerbescheid für das Vorjahr und muss zu seinem Entsetzen feststellen, dass ein großer Teil seiner beruflich bedingten Ausgaben ("Werbungskosten" u. "Betriebsausgaben") nicht oder nur teilweise anerkannt wurden. Er beschließt darauf, gegen diesen Steuerbescheid sofort Widerspruch einzulegen.

Kommentar des Verfassers: Wir sollten dahin gelangen, dass ein Sachbearbeiter im Finanzamt sich wie ein "offener Geist" verhält: d.h. die Situation des Gegenübers kennen, sich darauf einstellen, aus den üblichen Denkrinnen ausbrechen und Eigenverantwortung für seinen Ermessensspielraum übernehmen. Nur so werden wir es erreichen, dass die Finanzverwaltungen der spezifischen Situation dieser Berufsgruppe gerecht werden und wir einer kulturfreundlichen Steuerpraxis einen Schritt näher kommen.

Mit freundlicher Genehmigung von Wolfgang Klein.

 

 
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Wolfgang Klein