Novellierung des Urhebergesetzes
„Die Geräteindustrie lacht sich ins
Fäustchen und wir Kreativen schauen in die Röhre“,
so lässt sich der „Entwurf eines 2. Gesetzes zur Regelung
des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ kurz zusammenfassen.
Was bedeutet dies für uns konkret? Seit 1965 gibt es die
sog. „Geräte-Abgabe“ und seit 1985 die sog. „Cassetten-Abgabe“.
Von dieser „Gebühr“ für private Vervielfältigungen,
die die Käufer eines „Aufzeichnungs- bzw. Vervielfältigungsgerätes“ oder
von Ton- und Bildträgern beim Kauf bereits gezahlt haben,
leisten die Verwertungsgesellschaften dann die Auszahlungen an
ihre Mitglieder. Derzeit erhalten die verschiedensten Verwertungsgesellschaften,
also auch die für uns Schauspieler hauptsächlich zuständige
GVL, zum Weiterverteilen für ihre Mitglieder einzig von dem
einen Produkt CD-Brenner im Jahr die Geräteabgabe von 45 Millionen
Euro. Nach neuem Recht würde dieser Betrag um 20 Millionen
geringer ausfallen. Wenn also von diesem einen Gerät nur noch
25 Millionen in den gemeinsamen Topf kommen und bei allen anderen
Geräten gleiche Kürzungen anstehen, dann werden die Auszahlungen,
die wir Leistungsschutzberechtigten im Dezember erhalten, naturgemäß auch
geringer ausfallen. War das die Absicht von Ex-Kanzler Gerhard
Schröder, als er 2005 bei der Cebit in Hannover der Geräteindustrie
vollmundige Versprechungen gemacht hat ? Die Justizministerin aus
dem ehemaligen Kabinett vom „Kanzler des Misstrauens“,
Brigitte Cypries, ist ja als „Altlast“ auch wieder
in der neuen Bundesregierung und hat ihren dubiosen Gesetzesentwurf
in die neue Legislaturperiode „herübergerettet“.
Prof. Lerche, ein Fachmann auf dem Gebiet Urheberrecht, hält
diese Gesetzesvorschrift für verfassungsrechtlich bedenklich,
da sie Urheber-feindlich und Rechte-Inhaber-feindlich ist.
Es ist nicht nur sinnvoll, die Industrie zu unterstützen,
man muss gerade auch die Urheber und Rechte-Inhaber schützen.
Das Argument „Arbeitsplätze“ zieht hier überhaupt
nicht, da die meisten Geräte-Hersteller aus dem Ausland stammen
und durch die Begünstigung dieser Industrie kein einziger
neuer Arbeitsplatz in Deutschland entsteht.
Die CSU-Filmkommission hat daher in ihrer letzten Sitzung eine
Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf abgegeben, in der es unter
anderem heißt:
»Die CSU-Filmkommission begrüßt den Ansatz einer
Novellierung des Urhebergesetzes, um das Urheberrecht den Herausforderungen
der Digitalisierung anzupassen. Das versprochene Ziel einer Stärkung
der Produktionswirtschaft wird mit dem Entwurf nicht erreicht.
Insbesondere die Neuregelung der privaten Vervielfältigung
bevorzugt in unangemessener Weise die Interessen der Geräteindustrie
und bedroht die angemessenen Vergütungsansprüche für
die Kreativen.
Die CSU-Filmkommission fordert die Bundesregierung daher auf, an
folgenden Stellen Nachbesserungen vorzunehmen: Die Höhe der
Vergütungen darf nicht auf eine Obergrenze von fünf Prozent
des Verkaufspreises festgelegt, die Bagatellklausel muss beseitigt
und die Verkehrsfähigkeit von Filmen durch die Übertragunggsregelung
für neue Nutzungsarten muss gesichert sein.«
Kultur kein Staatsziel sondern nur im Koalitionsvertrag Von Wolfgang Klein
Im Grundgesetz ist bekanntlich der Tierschutz als Staatsziel festgeschrieben. Die Kultur hat ihren Platz in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gefunden, wiewohl einige Bundesländer u. a. der Freistaat Bayern, in ihrer Landesverfassung Kultur als Staatsziel formuliert haben.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 (!) sind dennoch einige interessante Aussagen über die Kultur zu finden. Die Frage ist: Wie geduldig ist Papier ? Und wenn wir das Vertragsdatum berücksichtigen, dann drängen sich gewisse Zweifel auf: Ist das Ganze nicht nur Schall und Rauch einer „Büttenrede“ ? Allgemeine Auszüge:
Seite 113 im Bereich „Kultur“:
„ Im Mittelpunkt der Kulturpolitik steht die Förderung von Kunst und Künstlern. Ihre Kreativität ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Kulturförderung ist keine Subvention, sondern Investition in die Zukunft.“
„Bürokratische Hürden – wie zum Beispiel im Steuerrecht – sind abzubauen. Die Instrumente der Förderung, die unverzichtbar sind für den Erhalt der lebendigen und vielfältigen Kulturlandschaft Deutschlands, sind zu stärken.“
„Bei Gesetzgebungsverfahren sind die besonderen Belange der Kultur und der Medien und der Künstler und Kulturschaffenden zu berücksichtigen. Bei einer Überarbeitung von Hartz IV sind Einschränkungen vor allem bei den Beschäftigungsverhältnissen freiberuflich Tätiger im Kultur- und Medienbereich zu verhindern.“
Seite 114:
„Bei internationalen Handelsvereinbarungen muss wie bisher der besondere Charakter von kulturellen Dienstleistungen als Kultur- und Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden.“
Filmpolitische Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:
Seite 72 im Bereich „Steuerrecht“:
„Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Wir schaffen spätestens zum 1. Juli 2006 international wettbewerbsfähige, mit anderen EU-Ländern vergleichbare Bedingungen und Anreize, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland zu verbessern.“
Seite 115 im Bereich „Kultur“:
„Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Hierzu gehören international wettbewerbsfähige Verwertungsregelungen und mit EU-Ländern vergleichbare steuerliche Bedingungen, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland zu mobilisieren.
Die Änderung des Medienerlasses von 2001 muss dazu führen, dass Koproduktionen mit deutscher Beteiligung nicht mehr behindert werden.“
Auszüge zum Thema Urheberrecht:
Seite 37:
„Wir wollen ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht.“
Seite 113:
„Die Rechtsstellung der Urheber im digitalen Zeitalter muss gestärkt werden.“
Seite 123:
„Deutschlands Kapital für die Zukunft sind die Kreativität und der Erfindungsreichtum seiner Menschen. Deshalb brauchen wir einen rechtlichen Schutz des geistigen Eigentums, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts genügt. Wir werden die Modernisierung des Urheberrechts als einen Schwerpunkt unserer Arbeit vorantreiben.“
Wer von Ihnen Interesse an den 191 Seiten des Koalitionsvertrages hat, kann ihn als pdf-Datei aus dem Internet herunterladen: www.bundesregierung.de/Anlage920135/Koalitionsvertrag.pdf.
Wolfgang Klein:
E-Mail: charakterkopf@kreativklein.de
Internet: www.kreativklein.de
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