Novellierung des Urhebergesetzes
„Die Geräteindustrie lacht sich ins
Fäustchen und wir Kreativen schauen in die Röhre“,
so lässt sich der „Entwurf eines 2. Gesetzes zur Regelung
des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ kurz zusammenfassen.
Was bedeutet dies für uns konkret? Seit 1965 gibt es die
sog. „Geräte-Abgabe“ und seit 1985 die sog. „Cassetten-Abgabe“.
Von dieser „Gebühr“ für private Vervielfältigungen,
die die Käufer eines „Aufzeichnungs- bzw. Vervielfältigungsgerätes“ oder
von Ton- und Bildträgern beim Kauf bereits gezahlt haben,
leisten die Verwertungsgesellschaften dann die Auszahlungen an
ihre Mitglieder. Derzeit erhalten die verschiedensten Verwertungsgesellschaften,
also auch die für uns Schauspieler hauptsächlich zuständige
GVL, zum Weiterverteilen für ihre Mitglieder einzig von dem
einen Produkt CD-Brenner im Jahr die Geräteabgabe von 45 Millionen
Euro. Nach neuem Recht würde dieser Betrag um 20 Millionen
geringer ausfallen. Wenn also von diesem einen Gerät nur noch
25 Millionen in den gemeinsamen Topf kommen und bei allen anderen
Geräten gleiche Kürzungen anstehen, dann werden die Auszahlungen,
die wir Leistungsschutzberechtigten im Dezember erhalten, naturgemäß auch
geringer ausfallen. War das die Absicht von Ex-Kanzler Gerhard
Schröder, als er 2005 bei der Cebit in Hannover der Geräteindustrie
vollmundige Versprechungen gemacht hat ? Die Justizministerin aus
dem ehemaligen Kabinett vom „Kanzler des Misstrauens“,
Brigitte Cypries, ist ja als „Altlast“ auch wieder
in der neuen Bundesregierung und hat ihren dubiosen Gesetzesentwurf
in die neue Legislaturperiode „herübergerettet“.
Prof. Lerche, ein Fachmann auf dem Gebiet Urheberrecht, hält
diese Gesetzesvorschrift für verfassungsrechtlich bedenklich,
da sie Urheber-feindlich und Rechte-Inhaber-feindlich ist.
Es ist nicht nur sinnvoll, die Industrie zu unterstützen,
man muss gerade auch die Urheber und Rechte-Inhaber schützen.
Das Argument „Arbeitsplätze“ zieht hier überhaupt
nicht, da die meisten Geräte-Hersteller aus dem Ausland stammen
und durch die Begünstigung dieser Industrie kein einziger
neuer Arbeitsplatz in Deutschland entsteht.
Die CSU-Filmkommission hat daher in ihrer letzten Sitzung eine
Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf abgegeben, in der es unter
anderem heißt:
»Die CSU-Filmkommission begrüßt den Ansatz einer
Novellierung des Urhebergesetzes, um das Urheberrecht den Herausforderungen
der Digitalisierung anzupassen. Das versprochene Ziel einer Stärkung
der Produktionswirtschaft wird mit dem Entwurf nicht erreicht.
Insbesondere die Neuregelung der privaten Vervielfältigung
bevorzugt in unangemessener Weise die Interessen der Geräteindustrie
und bedroht die angemessenen Vergütungsansprüche für
die Kreativen.
Die CSU-Filmkommission fordert die Bundesregierung daher auf, an
folgenden Stellen Nachbesserungen vorzunehmen: Die Höhe der
Vergütungen darf nicht auf eine Obergrenze von fünf Prozent
des Verkaufspreises festgelegt, die Bagatellklausel muss beseitigt
und die Verkehrsfähigkeit von Filmen durch die Übertragunggsregelung
für neue Nutzungsarten muss gesichert sein.«
Wolfgang Klein
KREAT!VSTUD!O
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Wolfgang Klein ist Sozialreferent beim
Interessenverband Deutscher Schauspieler (IDS)
German Actors Association
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