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Novellierung des Urhebergesetzes

„Die Geräteindustrie lacht sich ins Fäustchen und wir Kreativen schauen in die Röhre“, so lässt sich der „Entwurf eines 2. Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ kurz zusammenfassen.
Was bedeutet dies für uns konkret? Seit 1965 gibt es die sog. „Geräte-Abgabe“ und seit 1985 die sog. „Cassetten-Abgabe“. Von dieser „Gebühr“ für private Vervielfältigungen, die die Käufer eines „Aufzeichnungs- bzw. Vervielfältigungsgerätes“ oder von Ton- und Bildträgern beim Kauf bereits gezahlt haben, leisten die Verwertungsgesellschaften dann die Auszahlungen an ihre Mitglieder. Derzeit erhalten die verschiedensten Verwertungsgesellschaften, also auch die für uns Schauspieler hauptsächlich zuständige GVL, zum Weiterverteilen für ihre Mitglieder einzig von dem einen Produkt CD-Brenner im Jahr die Geräteabgabe von 45 Millionen Euro. Nach neuem Recht würde dieser Betrag um 20 Millionen geringer ausfallen. Wenn also von diesem einen Gerät nur noch 25 Millionen in den gemeinsamen Topf kommen und bei allen anderen Geräten gleiche Kürzungen anstehen, dann werden die Auszahlungen, die wir Leistungsschutzberechtigten im Dezember erhalten, naturgemäß auch geringer ausfallen. War das die Absicht von Ex-Kanzler Gerhard Schröder, als er 2005 bei der Cebit in Hannover der Geräteindustrie vollmundige Versprechungen gemacht hat ? Die Justizministerin aus dem ehemaligen Kabinett vom „Kanzler des Misstrauens“, Brigitte Cypries, ist ja als „Altlast“ auch wieder in der neuen Bundesregierung und hat ihren dubiosen Gesetzesentwurf in die neue Legislaturperiode „herübergerettet“. Prof. Lerche, ein Fachmann auf dem Gebiet Urheberrecht, hält diese Gesetzesvorschrift für verfassungsrechtlich bedenklich, da sie Urheber-feindlich und Rechte-Inhaber-feindlich ist.
Es ist nicht nur sinnvoll, die Industrie zu unterstützen, man muss gerade auch die Urheber und Rechte-Inhaber schützen. Das Argument „Arbeitsplätze“ zieht hier überhaupt nicht, da die meisten Geräte-Hersteller aus dem Ausland stammen und durch die Begünstigung dieser Industrie kein einziger neuer Arbeitsplatz in Deutschland entsteht.
Die CSU-Filmkommission hat daher in ihrer letzten Sitzung eine Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf abgegeben, in der es unter anderem heißt:
»Die CSU-Filmkommission begrüßt den Ansatz einer Novellierung des Urhebergesetzes, um das Urheberrecht den Herausforderungen der Digitalisierung anzupassen. Das versprochene Ziel einer Stärkung der Produktionswirtschaft wird mit dem Entwurf nicht erreicht. Insbesondere die Neuregelung der privaten Vervielfältigung bevorzugt in unangemessener Weise die Interessen der Geräteindustrie und bedroht die angemessenen Vergütungsansprüche für die Kreativen.
Die CSU-Filmkommission fordert die Bundesregierung daher auf, an folgenden Stellen Nachbesserungen vorzunehmen: Die Höhe der Vergütungen darf nicht auf eine Obergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises festgelegt, die Bagatellklausel muss beseitigt und die Verkehrsfähigkeit von Filmen durch die Übertragunggsregelung für neue Nutzungsarten muss gesichert sein.«


Wolfgang Klein
KREAT!VSTUD!O
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Wolfgang Klein ist Sozialreferent beim
Interessenverband Deutscher Schauspieler (IDS)
German Actors Association
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