Kultur
kein Staatsziel sondern nur im Koalitionsvertrag
Von Wolfgang Klein
Im Grundgesetz ist bekanntlich der Tierschutz als Staatsziel
festgeschrieben. Die Kultur hat ihren Platz in der
Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland noch nicht gefunden, wiewohl einige Bundesländer
u. a. der Freistaat Bayern, in ihrer Landesverfassung Kultur
als Staatsziel formuliert haben.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005
(!) sind dennoch einige interessante Aussagen über die Kultur
zu finden. Die Frage ist: Wie geduldig ist Papier ? Und wenn wir
das Vertragsdatum berücksichtigen, dann drängen sich
gewisse Zweifel auf: Ist das Ganze nicht nur Schall und Rauch einer „Büttenrede“ ?
Allgemeine Auszüge:
Seite 113 im Bereich „Kultur“:
„
Im Mittelpunkt der Kulturpolitik steht die Förderung von Kunst
und Künstlern. Ihre Kreativität ist eine wichtige Voraussetzung
für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Kulturförderung
ist keine Subvention, sondern Investition in die Zukunft.“
„Bürokratische Hürden – wie zum Beispiel
im Steuerrecht – sind abzubauen. Die Instrumente der Förderung,
die unverzichtbar sind für den Erhalt der lebendigen und vielfältigen
Kulturlandschaft Deutschlands, sind zu stärken.“
„Bei Gesetzgebungsverfahren sind die besonderen Belange
der Kultur und der Medien und der Künstler und Kulturschaffenden
zu berücksichtigen. Bei einer Überarbeitung von Hartz
IV sind Einschränkungen vor allem bei den Beschäftigungsverhältnissen
freiberuflich Tätiger im Kultur- und Medienbereich zu verhindern.“
Seite 114:
„Bei internationalen Handelsvereinbarungen muss wie bisher
der besondere Charakter von kulturellen Dienstleistungen als Kultur-
und Wirtschaftsgüter
berücksichtigt werden.“
Filmpolitische Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:
Seite 72 im Bereich „Steuerrecht“:
„Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft
verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu
sichern. Wir schaffen spätestens zum 1. Juli 2006 international
wettbewerbsfähige, mit anderen EU-Ländern vergleichbare
Bedingungen und Anreize, um privates Kapital für Filmproduktionen
in Deutschland zu verbessern.“
Seite 115 im Bereich „Kultur“:
„Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft
verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu
sichern. Hierzu gehören international wettbewerbsfähige
Verwertungsregelungen und mit EU-Ländern vergleichbare steuerliche
Bedingungen, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland
zu mobilisieren.
Die Änderung des Medienerlasses von 2001 muss dazu führen,
dass Koproduktionen mit deutscher Beteiligung nicht mehr behindert
werden.“
Auszüge zum Thema Urheberrecht:
Seite 37:
„Wir wollen ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht.“
Seite 113:
„Die Rechtsstellung der Urheber im digitalen Zeitalter muss
gestärkt
werden.“
Seite 123:
„Deutschlands Kapital für die Zukunft sind die Kreativität
und der Erfindungsreichtum seiner Menschen. Deshalb brauchen wir
einen rechtlichen Schutz des geistigen Eigentums, der den Anforderungen
des 21. Jahrhunderts genügt. Wir werden die Modernisierung
des Urheberrechts als einen Schwerpunkt unserer Arbeit vorantreiben.“
Wer von Ihnen Interesse an den 191 Seiten des Koalitionsvertrages
hat, kann ihn als pdf-Datei aus dem Internet herunterladen: www.bundesregierung.de/Anlage920135/Koalitionsvertrag.pdf.
Wolfgang Klein
KREAT!VSTUD!O
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Wolfgang Klein ist Sozialreferent beim
Interessenverband Deutscher Schauspieler (IDS)
German Actors Association
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