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Kultur kein Staatsziel sondern nur im Koalitionsvertrag

Von Wolfgang Klein
Im Grundgesetz ist bekanntlich der Tierschutz als Staatsziel festgeschrieben. Die Kultur hat ihren Platz in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gefunden, wiewohl einige Bundesländer u. a. der Freistaat Bayern, in ihrer Landesverfassung Kultur als Staatsziel formuliert haben.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 (!) sind dennoch einige interessante Aussagen über die Kultur zu finden. Die Frage ist: Wie geduldig ist Papier ? Und wenn wir das Vertragsdatum berücksichtigen, dann drängen sich gewisse Zweifel auf: Ist das Ganze nicht nur Schall und Rauch einer „Büttenrede“ ?

Allgemeine Auszüge:

Seite 113 im Bereich „Kultur“:
„ Im Mittelpunkt der Kulturpolitik steht die Förderung von Kunst und Künstlern. Ihre Kreativität ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Kulturförderung ist keine Subvention, sondern Investition in die Zukunft.“

„Bürokratische Hürden – wie zum Beispiel im Steuerrecht – sind abzubauen. Die Instrumente der Förderung, die unverzichtbar sind für den Erhalt der lebendigen und vielfältigen Kulturlandschaft Deutschlands, sind zu stärken.“

„Bei Gesetzgebungsverfahren sind die besonderen Belange der Kultur und der Medien und der Künstler und Kulturschaffenden zu berücksichtigen. Bei einer Überarbeitung von Hartz IV sind Einschränkungen vor allem bei den Beschäftigungsverhältnissen freiberuflich Tätiger im Kultur- und Medienbereich zu verhindern.“

Seite 114:
„Bei internationalen Handelsvereinbarungen muss wie bisher der besondere Charakter von kulturellen Dienstleistungen als Kultur- und Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden.“

Filmpolitische Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:

Seite 72 im Bereich „Steuerrecht“:
„Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Wir schaffen spätestens zum 1. Juli 2006 international wettbewerbsfähige, mit anderen EU-Ländern vergleichbare Bedingungen und Anreize, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland zu verbessern.“

Seite 115 im Bereich „Kultur“:
„Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Hierzu gehören international wettbewerbsfähige Verwertungsregelungen und mit EU-Ländern vergleichbare steuerliche Bedingungen, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland zu mobilisieren.

Die Änderung des Medienerlasses von 2001 muss dazu führen, dass Koproduktionen mit deutscher Beteiligung nicht mehr behindert werden.“

Auszüge zum Thema Urheberrecht:

Seite 37:
„Wir wollen ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht.“

Seite 113:
„Die Rechtsstellung der Urheber im digitalen Zeitalter muss gestärkt werden.“

Seite 123:
„Deutschlands Kapital für die Zukunft sind die Kreativität und der Erfindungsreichtum seiner Menschen. Deshalb brauchen wir einen rechtlichen Schutz des geistigen Eigentums, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts genügt. Wir werden die Modernisierung des Urheberrechts als einen Schwerpunkt unserer Arbeit vorantreiben.“

Wer von Ihnen Interesse an den 191 Seiten des Koalitionsvertrages hat, kann ihn als pdf-Datei aus dem Internet herunterladen: www.bundesregierung.de/Anlage920135/Koalitionsvertrag.pdf.


Wolfgang Klein
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Wolfgang Klein ist Sozialreferent beim
Interessenverband Deutscher Schauspieler (IDS)
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Wolfgang Klein